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Aus dem Leben einer Heidjerin

Das neue Internetgesetz: Datenschutzerklärung

Es ist mal wieder soweit: Der “rechtsfreie Raum Datennetz” liegt unseren Rudelführern und Berufsabmahnern in Berlin einmal mehr quer im Verdauungstrakt: Alle Publizisten im Internet und – ganz wichtig! – auch die allerkleinsten Blümchenblogger – haben eine Datenschutzerklärung abzugeben, und zwar noch bevor die Inhalte des Internetangebots genutzt werden können. Näheres dazu schrieb gestern Monika im WordPress-Blog.

Es ist nicht das erste Mal, dass solche Verordnungen von “oben” für ein Rauschen im Netz sorgen. Schon damals zu Mailbox- und Fidozeiten stand man mit einem Bein halbwegs im Knast, wenn man so ein System betrieb. Der Gesetzgeber war der Meinung, die einzige Intention, ein solchens System zu betreiben, war die Verbereitung von Raubkopien und verbotenen pornografischen Bildern und Texten.

Kaum standen ein paar Jahre später die ersten Homepages im Internet auf noch wackeligen Beinchen, wurden deren Betreiber zur Impressumspflicht verknackt.

Die nächste Salve aus Richtung Bundeshauptstadt ist noch nicht so lange her, viele kennen sie – der Haftungsausschluß, der mich von der Verantwortung für die Inhalte verlinkter Webseiten befreien soll. Die Haftungsausschlußklausel geistert noch auf vielen Homepages durchs Netz, sie beginnt mit den Worten Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden…

Abgesehen von der Frage der Notwendigkeit solcher Angaben finde ich es besonders schlimm, dass solche Vorschriften nicht eindeutig sind, nicht mal Juristen blicken da vollständig durch. Tun es wenigstens diejenigen, die sich solche Dinge ausdenken?. Wer hat was in welcher Form zu erklären, zu deklarieren und/oder worüber zu informieren? Steckt nicht vielleicht sogar eine gewisse monetäre Absicht dahinter, solche Vorschriften dehnbar und auslegbar zu halten? :?:

Ich weiß es nicht, ich weiß bald gar nichts mehr. Und vergeßt nicht, meine Datenschutzerklärung durchzulesen. :durchdreh:

Gut, dass wir mal darüber gesprochen haben. :mrgreen:

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2 Kommentare

  1. Wolf sagt:

    Und was ist da nun so neu dran? Nur weil das neue Telemediengesetz nun tatsächlich kommt, wird ein Brimborium damit gemacht. Ich habe schon seit Monaten eine Datenschutzerklärung auf meinem Weblog und daran gestorben bin ich nicht.

  2. Wobei diese Einträge “Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden…” meistens juristisch völlig falsch sind. Näheres dazu hier:

    http://www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm

    Als ich das mit der Datenschutzerklärung gelesen habe, habe ich auch erst mal n Hals bekommen! Allerdings halte ich es praktisch gar nicht für realisierbar, was da gefordert wird. Man muss ja gewissermaßen vor Aufruf der eigentlichen Seite diese Erklärung darbieten. Wie soll das gehen? Per Popup? Wo mittlerweile fast jeder einen Popupblocker hat… tztz


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